Dezentrale EntsorgungDezentral


Für die dezentrale Beseitigung von Fäkalabwässern und Fäkalschlämmen aus privaten bzw. kommunalen Abwasseranlagen erhebt der Verband:

  1. für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung aus privaten Kleinkläranlagen und Sammelgruben Mengengebühren und Grundgebühren

  2. für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung aus kommunalen Kleinkläranlagen Mengengebühren und Grundgebühren,

für die Grundstücke, auf denen solche Anlagen vorhanden sind bzw. bei kommunalen Kleinkläranlagen für die Grundstücke, die an diese Anlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Gebühren für private dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Kalkulationszeitraum 2021 - 2023)
abflusslose Sammelgrube (Fäkalwasser) 22,03 € je 1 m³
Kleinkläranlage (Fäkalschlamm) 96,11 € je 1 m³
Gebühren für private dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
abflusslose Sammelgrube (Fäkalwasser) 22,15 € je 1 m³
Kleinkläranlage (Fäkalschlamm) 138,85 € je 1 m³
Gebühren für kommunale dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
mengenabhängige Gebühr
3,74 € je 1 m³
Grundgebühr nach Durchlassgröße der Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
bis Q3 4 6,50 € pro Monat
bis Q3 10 11,50 € pro Monat
bis Q3 16 13,50 € pro Monat
bis Q3 25 15,50 € pro Monat
Weitere Gebühren für dezentrale Anlagen (Kalkulationszeitraum 2021 - 2023)
Gebühr für die Kleineinleiterüberwachung 30,00 € pro Anlage
Weitere Gebühren für dezentrale Anlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
 Gebühr für die Kleineinleiterüberwachung  40,00 €  pro Anlage
Grundgebühr pro Jahr 50,00 € pro Anlage