TARIFDETAILS FÜR PRIVATE UND KOMMUNALE ABWASSERANLAGEN
Für die dezentrale Entsorgung von Fäkalabwässern und Fäkalschlämmen aus privaten bzw. kommunalen Anlagen erhebt der TAZV Vorharz spezifische Gebühren:
Für private Kleinkläranlagen oder Sammelgruben fällt jeweils eine Grundgebühr und eine Mengengebühr an.
Auch für kommunale Kleinkläranlagen fallen Grund- und Mengengebühren an, bezogen auf die Grundstücke, die an diese Anlagen angeschlossen sind oder in sie entwässern.
Die exakten Gebührensätze für die jeweilige dezentrale Schmutzwasserentsorgung finden Sie in folgender Übersicht.
Gebühren dezentrale Schmutzwasserentsorgung
Gebühren für private dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
Gebühren für private dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
Gebühren für private dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
abflusslose Sammelgrube (Fäkalwasser)
22,15 €
je 1 m³
Kleinkläranlage (Fäkalschlamm)
138,85 €
je 1 m³
Gebühren für kommunale dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
Gebühren für kommunale dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
Gebühren für kommunale dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
mengenabhängige Gebühr
3,74 €
je 1 m³
Grundgebühr nach Durchlassgröße der Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
Grundgebühr nach Durchlassgröße der Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
Grundgebühr nach Durchlassgröße der Wasserzählers (Dauerdurchfluss)
bis Q3 4
6,50 €
pro Monat
bis Q3 10
11,50 €
pro Monat
bis Q3 16
13,50 €
pro Monat
bis Q3 25
15,50 €
pro Monat
Weitere Gebühren für dezentrale Anlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
Weitere Gebühren für dezentrale Anlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
Weitere Gebühren für dezentrale Anlagen (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026)
Gebühr für die Kleineinleiterüberwachung
40,00 €
pro Anlage
Grundgebühr pro Jahr
50,00 €
pro Anlage