Allgemeine Hinweise zur Zählerablesung und Jahresverbrauchsabrechnung

Info

Für eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung benötigen wir Ihre Zählerstände. Dazu werden Mitte November eines jeden Jahres die Ablesekarten verschickt. Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen:

  • Rücksendung der Ablesekarte per Post (ohne Kontrollbeleg)
  • Zählerstandsmeldung im Kundenportal (mit Registrierung): Link!
  • Zählerstandsmeldung im Zählerstandsportal (ohne Registrierung): Link!


oder nutzen Sie einfach und schnell den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte. Bis wann Sie uns die Zählerstände melden sollen, entnehmen Sie bitte der Ablesekarte.

Zählerstände werden auf Grund des automatischen Erfassungssystems nicht telefonisch entgegengenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei nicht termingerechter Mitteilung der Zählerstände eine Schätzung der an Sie gelieferten Trinkwassermenge vornehmen müssen.


Die Jahresverbrauchsabrechnungen (Trinkwasserrechnung/Abwassergebührenbescheid) werden für das gesamte Verbandsgebiet voraussichtlich in der 2. Februarwoche eines jeden Jahres versendet. In den Jahresverbrauchsabrechnungen werden wie gewohnt 9 Abschläge festgesetzt, die monatlich ab 01.04. eines jeden Jahres fällig sind.


Telefonische Anfragen

Aufgrund der Vielzahl der versendeten Ablesekarten/Rechnungen/Bescheide kann es zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Anfragen kommen. Um Ihre Fragen möglichst zeitnah beantworten zu können, bitten wir Sie uns, wenn Sie die Möglichkeit haben, bei Fragen Ihrerseits eine E-Mail an info(at)tazv-vorharz.de zu senden oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wir haben Ihnen einige Fragen, die häufig zu den Abrechnungen gestellt werden, in einer FAQ-Liste zusammengestellt: Link.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Team Kundenservice
TAZV Vorharz

 

Stand: 08.03.2022