Zahlen für die Kanalisation

NIEDERSCHLAG Die Verbandsgemeinde Vorharz erhebt künftig Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser. Warum die Satzung erst jetzt kommt.

20190316 mdzSie liegt unter der Erde, verursacht aber Kosten, die von den Einwohnern bezahlt werden: Die Regenwasserkanalisation. Foto: Marco Junghans

VON KATRIN SCHRÖDER

Die Verbandsgemeinde Vorharz erhebt künftig Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser. Oder besser gesagt: Sie lässt sie erheben. Der Vorharz-Rat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich dafür votiert, diese Aufgabe dem Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) Vorharz zu übertragen. Drei Ratsmitglieder stimmten dagegen, eins enthielt sich.

Die Gemeinden sind für die Regenwasserentsorgung zuständig und müssen die Anlagen dazu bereitstellen und instand halten. Die meisten verlangen dafür Gebühren. Die Verbandsgemeinde Vorharz war hingegen eine der wenigen Kommunen, die ihre Einwohner bisher nicht zur Kasse gebeten hat. Deshalb hatte sie seit Jahren Ärger mit den Aufsichtsbehörden, wie Verbandsgemeindebürgermeisterin Ute Pesselt (parteilos) in der Sitzung berichtete. So hatte die Kommunalaufsicht jährlich bei der Haushaltsprüfung angemahnt, dass die Vorharz-Kommunen für die Regenwasserentsorgung Geld verlangen müssen.

2014 wurde angeordnet, dass die Verbandsgemeinde eine entsprechende Satzung zu erlassen und die Gebühren einzuziehen habe. Die Verbandsgemeinde legte Widerspruch ein, nach drei Jahren kam die Ablehnung. Am 20. Juni 2017 teilte das Land mit, dass die Verbandsgemeinde keine Wahl habe. Seitdem wurde der Ton schärfer, die letzte Mahnung datiert von Anfang Februar.

Zu viele andere Aufgaben
Die Frage war, wie die neue Aufgabe bewältigt werden sollte. Vor einigen Jahren hatte die Verbandsgemeindeverwaltung eine Selbstauskunft an alle Haushalte verschickt, um die versiegelte Fläche zu erfassen und eine Grundlage für die Kalkulation zu schaffen. "Die immer wieder neu hinzu gekommenen Aufgaben aus gesetzlichen Vorschriften, sowie die Aufgaben der laufenden Verwaltung haben hier leider nicht zum Ergebnis geführt", heißt es im Begründungstext zum Ratsbeschluss. Die Gebühren in Eigenregie zu erheben, das sei nur mit mehr Personal und unter großem Zeitaufwand möglich, heißt es dort weiter.

Deshalb will die Verbandsgemeinde es so halten wie die meisten Kommunen: Sie erhebt die Gebühren nicht selbst, sondern beauftragt damit ein Unternehmen. Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Vorharz-Rat der Bürgermeisterin ein Mandat für Verhandlungen mit dem TAZV erteilt. Geführt hat sie ihr Stellvertreter Tino Schmidt.

Der TAZV ist in der Verbandsgemeinde bereits flächendeckend für die Abwasserentsorgung zuständig. "Der Vorteil ist, dass der Verband dadurch über eine komplette Datei verfügt", sagte Ute Pesselt. Außerdem habe der in Blankenburg ansässige Wasserver- und Entsorger die nötige Erfahrung, das Wissen und die Infrastruktur. Dies schlägt sich bei den Kosten nieder. "Wenn die Verbandsgemeinde die Gebühren erhebt, wird es teurer", erklärte Finanz- und Ordnungsamtschef Tino Schmidt.

Festgelegt wurde, dass zunächst die Gebühr erhoben wird, die der TAZV in Blankenburg, der Gemeinde Nordharz und Thale mit Westerhausen berechnet. Dies umfasst eine Jahresgrundgebühr von 55 Euro je Grundstück und eine Nutzungsgebühr von 0,43 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche. Wer nicht einleitet, muss nicht zahlen. Wichtig für die Einwohner: Rückwirkend werden keine Gebühren erhoben.

Bestand wird erfasst
Nicht nur die Einziehung der Gebühren soll dem TAZV übertragen werden, sondern auch das Kanalisationsnetz. "Es wird hier eine Bestandserfassung geben", kündigte Bauamtsleiter Harald Brockelt im Rat an. Dabei wird der Zustand untersucht, aber auch die geleisteten Investitionen und die Kosten werden einbezogen. "Es wird ein Zeitwert ermittelt, der dann den Gemeinden ausgezahlt wird", so Brockelt.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit dem TAZV abgeschlossen wird, wird noch einmal dem Verbandsgemeinderat vorgelegt, der das letzte Wort hat.


(Artikel aus der Mitteldeutschen Zeitung vom 16.03.2019)